Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.12.2024

Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Geschäftsverkehr. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Walk3 Germany GmbH (im Folgenden „Agentur“) und ihren gewerblichen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).

1.2 Ab dem 01.01.2025 übernimmt die Walk3 Germany GmbH sämtliche Geschäfte und Vertragsverhältnisse der bisherigen Walk3 GmbH & Co. KG.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Leistungsbeschreibungen, Angebote, Einzelaufträge) gehen diesen AGB vor.

1.5 Begriffsbestimmungen

  • Laufzeitverträge: Verträge mit festen Laufzeiten zwischen der Agentur und dem Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betreuungsverträge, Hosting-Verträge, Domain-Verträge, Software-as-a-Service (SaaS)-Verträge und ähnliche Vereinbarungen.
  • Separat beauftragte Stunden: Individuelle, stundenbasierte Aufträge, die nicht an eine feste Laufzeit gebunden sind und unabhängig von Laufzeitverträgen abgerechnet werden.

2. Leistungen, Leistungsbeschreibungen

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Shop-Optimierung, Webentwicklung, Hosting sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Supportleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, Angeboten oder individuellen Vereinbarungen.

2.2 Laufzeitverträge

  • Betreuungsverträge: Kontinuierliche Dienstleistungen wie Onlineshop-, Website-Wartung, SEO-Optimierung oder Content-Management.
  • Hosting-Verträge: Bereitstellung und Verwaltung von Serverkapazitäten für die Webpräsenz des Kunden.
  • Domain-Verträge: Registrierung und Verlängerung von Domainnamen.
  • Software-as-a-Service (SaaS)-Verträge: Nutzung von Softwarelösungen über einen festgelegten Zeitraum.
  • Support-Verträge: Technischer Support und Kundenservice für bestimmte Dienstleistungen.

Laufzeitverträge haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Wenn nicht anders vereinbart, verlängern sie sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

2.3 Separat beauftragte Stunden

Die Agentur bietet zusätzlich Leistungen auf Stundenbasis an, die nicht an eine feste Laufzeit gebunden sind und wöchentlich nach Aufwand abgerechnet werden. Kunden ohne Betreuungsvertrag verpflichten sich zunächst zu einem halben Arbeitstag (4 Stunden) als Mindestabnahme. Wird ohne vorherigen Betreuungsvertrag beauftragt, werden somit mindestens 4 Stunden in Rechnung gestellt.

2.4 Arbeiten außerhalb von Laufzeitverträgen werden, sofern nicht anders vereinbart, wöchentlich nach Aufwand abgerechnet.

2.5 Hosting-, Domain- und sonstige Infrastrukturleistungen werden je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich berechnet.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen, die die Agentur an Live-Systemen vornimmt, unverzüglich nach Mitteilung zu prüfen und eventuelle Mängel oder Probleme umgehend zu melden. Unterbleibt eine solche Meldung, gelten die Leistungen als abgenommen.

3. Kündigung

3.1 Ordentliche Kündigung

Laufzeitverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Wenn nicht anders vereinbart, verlängern sie sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. grobe Vertragsverletzung) ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich, auch während einer Verlängerungsperiode. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

3.2 Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit insgesamt drei monatlichen Raten in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos, außerordentlich zu kündigen. Gesetzliche Pflichten zur Mahnung bleiben hiervon unberührt.

Im Fall dieser fristlosen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, den wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern er den Verzug zu vertreten hat. Die Agentur kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 65% der bis zum Laufzeitende anfallenden Entgelte verlangen, abzüglich der Abzinsung gemäß § 247 BGB. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden entstanden oder dieser wesentlich geringer ist.

3.3 Einstellung der Leistungserbringung bei Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde mit mehr als einer monatlichen Rate in Verzug, kann die Agentur die Erbringung weiterer Leistungen aussetzen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Diese Einstellung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung bereits vereinbarter Entgelte.

3.4 Sonderkündigungsrechte

Sonderkündigungsrechte ergeben sich aus diesen AGB oder den gesetzlichen Vorschriften.

4. Preis- und Leistungsverzeichnis (Anhang)

Ein detailliertes Preis- und Leistungsverzeichnis ist als Anhang diesen AGB beigefügt und auf unserer Webseite unter https://www.walk3.com/preisliste einsehbar. Es umfasst alle aktuellen Stundensätze sowie die Paketvolumina für Betreuungsverträge.

Hinweis: Änderungen der Preise und Leistungen erfolgen nach den Bestimmungen in Abschnitt 6.

5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Rücklastschriften, Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz

5.1 Der Regelfall der Zahlung ist das Lastschriftverfahren. Der Rechnungsbetrag wird normalerweise direkt nach Rechnungsstellung oder zu dem auf der Rechnung genannten Termin eingezogen. Alternativ ist eine Zahlung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von in der Regel 7 Tagen ab Rechnungsdatum möglich.

5.2 Gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum begleicht, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu fordern.

5.3 Mahnfolge und Einstellung der Leistungen

Die Agentur ist nicht verpflichtet, mehrmals zu mahnen. Nach einer Mahnung kann sie sämtliche weiteren Leistungen einstellen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Diese Einstellung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung für bereits angefallene oder vereinbarte Entgelte.

5.4 Rücklastschriften

Wenn eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Kontodeckung oder unberechtigte Rückgabe), zurückgebucht wird, unternimmt die Agentur einen zweiten Einzugsversuch. Für jede Rücklastschrift wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 15 € berechnet.

5.5 Trennung von Leistungserbringung und Zahlungspflicht

Die Einstellung weiterer Leistungen aufgrund von Zahlungsverzug hebt die Pflicht des Kunden zur Begleichung bereits in Anspruch genommener und vereinbarter Leistungen nicht auf. Auch bei ausgesetzten Leistungen bleiben offene Forderungen fällig.

5.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Änderungen dieser AGB und der Vertragsbedingungen

6.1 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB sowie sonstige vertragliche Regelungen mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses erfolgen unter denselben Voraussetzungen.

6.2 Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich, kann die Agentur wählen, ob das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgeführt oder gekündigt wird. Entscheidet sich die Agentur für eine Kündigung, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

6.3 Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis ist diesen AGB als Anhang beigefügt und kann zudem unter https://www.walk3.com/preisliste eingesehen werden. Etwaige Änderungen der Preise und Leistungen erfolgen nach den in diesen AGB festgelegten Regeln.

Leopoldshöhe, 01.12.2024

Alte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Walk3 GmbH & Co. KG

 

Preis- und Leistungsverzeichnis

Stundensätze nach Aufgabenbereich

  • Content Pflege, 2. und 3. Level Support, sonstige Arbeiten: 119 €
  • Designarbeiten: 119 €
  • Beratung / Konzeption: 169 €
  • Programmierung: 119 €
  • Systemtest: 119 €

Alle genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt jeweils pro angefangener Viertelstunde.

Betreuungsverträge und Paketvolumina

  • Basic: 6 Stunden pro Monat
  • Classic: 10 Stunden pro Monat
  • Premium: 22 Stunden pro Monat

Wird das monatliche Stundenkontingent um mehr als 20% überschritten, sind die zusätzlich anfallenden Stunden kostenpflichtig und werden zu den jeweiligen Stundensätzen gemäß diesem Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.