Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel
Die walk3 GmbH & Co. KG, Schuckenteichweg 25, 33818 Leopoldshöhe, Eingetragen beim Amtsgericht Lemgo unter HRA 4912, vertreten durch die Walk3 Verwaltungs-GmbH, Eingetragen beim Amtsgericht Lemgo HRB 7129, vertreten durch den/die im Handelsregister eingetragene/n Geschäftsführer/in (im folgenden walk3® genannt), führt für seine Kunden verschiedene Dienstleistungen mit Schwerpunkt Onlinedienstleistungen durch. Für diese Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht; dies gilt auch dann, wenn die walk3® ihnen nicht stillschweigend oder ausdrücklich widerspricht oder der Kunde hierauf stillschweigend oder ausdrücklich Bezug nimmt.
Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig, d.h. in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen, mitgeteilt. Ändern sich die AGB zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderung widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung kann walk3® den Vertrag mit dem Kunden fristlos zum Monatsende kündigen oder das Vertragsverhältnis unter Beibehaltung der bisherigen AGB fortsetzen. Ist walk3® gezwungen die AGB aufgrund gesetzlicher Änderungen anzupassen, steht dem Kunden kein widerspruchsrecht gegen die Anpassung der AGB zu. Übt der Kunde keinen Widerspruch aus gilt die Änderung als anerkannt.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen walk3® und dem Kunden kommt durch eine Beauftragung der Dienstleistung und dessen Annahme durch die walk3® zustande. Der Vertrag gilt als angenommen, sofern walk3® der Annahme nicht umgehend widerspricht.

3. Leistungen
Der Leistungsumfang der beauftragten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, ergänzt durch die jeweilige Leistungsbeschreibung.

4. Urheberrechtsklausel
walk3® stehen sämtliche Urheber und sonstigen Rechte an den auf Grundlage dieses Vertrages erbrachten Leistungen und hergestellten Produkten zu. Dies gilt unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen des Kunden. Sämtliche von walk3® gelieferten Abbildungen, Daten und Programme oder Programmteile verbleiben in ihrem Eigentum. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die von walk3® erbrachten Leistungen, Produkte, Programme und Programmteile zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch zu nutzen. Der Kunde ist daher insbesondere nicht dazu berichtigt, ohne schriftliche Zustimmung, die durch walk3® erstellten Erzeugnisse für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.

5. Mitwirkungspflicht des Kunden und Rechtsfolgen bei Nichterfüllung dieser Pflicht
a) Der Kunde verpflichtet sich, walk3® geeignete Unterlagen zur Erstellung/Durchführung seiner Arbeiten zu überlassen (Mitwirkungspflicht).
b) walk3® ist zur Vorhaltung einer Internetpräsenz nur verpflichtet, wenn und soweit der Kunde diese Mitwirkungspflicht erfüllt. Wird diese Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat, ist walk3® berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen zu erfüllen, ohne dass der Primäranspruch auf Entgeltzahlung deswegen gemindert ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht nicht zu vertreten hat. Jedoch hat der Kunde sämtliche Umstände zu vertreten, die aus ihrer Risikosphäre stammen.
c) Sollte der Kunde bereits über eine Domain verfügen und soll die Internetpräsenz unter dieser Domainadresse erstellt werden, übernimmt walk3® diese anstelle der Neuregistrierung auf einen walk3® Server. Soll diese walk3® zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, die Zustimmung zur Konnektierung der Domain auf die Server von walk3® oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu erteilen. Kommt er Kunde dieser Mitwirkung nicht nach, ist walk3® berechtigt, die Internetpräsenz zunächst in einem Unterordner der Domain mitgliederhomepage.de zu realisieren.
Spätestens mit der Einigung zur Veröffentlichung der Internetpräsenz gilt diese als vom Kunden abgenommen.

6. Sonstige Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich weiter, die von walk3® zu erbringenden Leistungen nur im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere:

a) die Webseiten und das Emailpostfach nicht zum Ablegen, Abrufen oder Verbreiten von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten (z.B. pornographischer, beleidigender, propagandistischer oder gewaltverherrlichender Natur) zu verwenden und die geltenden Jugendschutzbestimmungen zu beachten,

b) das Emailpostfach nicht zur massenhaften Versendung von weitgehend inhaltsgleichen Nachrichten (Spamming) oder zum Ablegen, Abrufen oder Verbreiten von Daten zu verwenden, die geeignet sind, den Bestand oder Betrieb von Hard- oder Softwareelementen anderer zu beeinträchtigen oder zu gefährden (Viren, Würmer), das Emailpostfach nicht zum Ablegen, Abrufen oder Verbreiten von Inhalten zu verwenden, die für Dritte urheber-, marken-, oder sonst rechtlich geschützt sind; die Verpflichtung zur Beachtung von Zeichenrechten (z.B. Marken-, Namens-, und Firmenrechten) gilt auch für die Wahl und die Nutzung der Domainadresse. Die Verantwortung für sämtliche über die Webseiten und das Emailpostfach zugänglichen Inhalte liegt bei dem Kunden. Aufgrund der Art der Dienstleistung kann walk3® insoweit keine Prüfungspflichten übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich zudem walk3® im Falle einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Leistungen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

7. Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes / Haftung / Einbezug/Nutzung Dritter / Verfügbarkeit

a) Die walk3® behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes der Homepage zu ergreifen und durchzuführen.

b) Die walk3® haftet dem Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der walk3® , ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des nachgewiesenen vertragstypischen Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,- Euro. Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet die walk3 der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem nachgewiesenen Schadensbetrag von 500,- Euro. Die walk3® haftet nicht für fremde Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.

c) Die vertragsgegenständliche Leistung wird teilweise durch den Zugriff auf Telekommunikationsnetze anderer Betreiber erbracht. Für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen sowie sonstigen technischen Einrichtungen dieser Betreiber oder sonstiger Dritter entstehen, haftet die walk3® nur, falls und soweit ihr Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern oder Dritter zustehen. Die walk3® kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung der walk3® ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

d) Dem Kunden ist nicht gestattet, seine Benutzerkennung sowie sein Kennwort Dritten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der unberechtigten Nutzung ist der Kunde zur Rückzahlung des Entgeltes verpflichtet, soweit er die unbefugte Nutzung der Dienste zu vertreten hat. Zugleich hat der Kunde die walk3® von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die durch eine solche unbefugte Nutzung entstehen oder entstehen können.

e) walk3® sorgt für eine Verfügbarkeit des Internetauftritts auf den Servern der walk3® zu 98%. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeitsrate sind Wartungsarbeiten am Server oder der Internetpräsenz.

8. Datenschutz

a) Die walk3® verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Die walk3® darf dabei personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind und der Kunde eingewilligt hat.

b) Die walk3® weist darauf hin, dass gemäß BDSG jede Person das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten hat.

c) Die walk3® darf personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung ihrer Leistungen abzurechnen (Abrechnungsdaten). Insbesondere kann die walk3® Bestands- und Nutzungsdaten zur Verwendung in/auf anderen Portalen/CD-ROM/DVD weitergeben.

d) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die zugreifende IP-Adresse in den Logs des Servers gespeichert wird. Die Logs dienen aber in keiner Weise zur Auswertung des Nutzerverhaltens, sondern sind lediglich die üblichen Logs, die von allen Servern gehalten und automatisch nach gewisser Zeit gelöscht werden.

9. Vertragslaufzeit / Vertragsverlängerung

a) Die Laufzeit des Vertrages ist nach Art des Auftrages unterschiedlich. Sofern schriftlich keine Laufzeit vereinbart wurde, gelten die Folgenden Mindestvertragslaufzeiten:

aa) Bei Verträgen aus dem walk3® Partnerprogramm (früher Partnerschaftliche Vereinbarung oder Clubprogramm) beträgt die Mindestvertragslaufzeit 36 Monate ab Vertragsabschluss
bb) Bei Verträgen aus den Bereichen SEO/SEA beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsabschluss.

cc) Bei allen sonstigen Verträgen, die den Bestandteil einer laufenden Betreuung beinhalten (z.B. Hosting, etc.) beträgt die Mindestvertragslaufzeit 36 Monate ab Vertragsabschluss.
dd) Bei Beauftragungen, die nur einmalige Dienstleistungen beinhalten (reine Erstellung von Scean Designs, Programmierarbeiten, etc) und nicht unter cc) fallen entfällt eine Laufzeit.

b) Verträge mit Mindestvertragslaufzeit verlängern sich über diese Laufzeit hinaus jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten verlängern sich über die Laufzeit hinaus jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht  vor der Hälfte der verenbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

c) Bei Verträgen, die ein monatliches Stundenbudget beinhalten (z.B. Betreuungsangebote für Webseiten und/oder Onlineshops) beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Diese verlängern sich über die Laufzeit hinaus jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht  vor der Hälfte der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

10. Zahlungskonditionen

a) Das vereinbarte Entgelt ist jährlich im Voraus zu zahlen. Die erste Zahlung ist 5 Tage nach Vertragsabschluss für das erste Vertragsjahr fällig. Die einmaligen Anschlusskosten sind zusammen mit der ersten Zahlung fällig. In Ausnahmefällen kann das Zahlungsintervall verkürzt werden, wobei ein Bearbeitungsaufschlag in Höhe von 12 % auf den Nettobetrag zu zahlen ist.

b) Der Kunde verpflichtet sich, das vertragliche Entgelt für Leistungen von walk3® durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu entrichten. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen fällt für jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr von 15 € zzgl. Zinsen an, die vom Kunden zu tragen ist. Kommt es zu einer Rücklastschrift wird walk3® noch einen 2. Einzugsversuch vornehmen.

c) Vor Erfüllung der Vorleistungspflicht durch den Kunden ist walk3® zu keiner Leistung verpflichtet. Soweit walk3® gleichwohl Leistungen erbringt, erfolgen diese aus Kulanz und begründen keine Verpflichtung zur Leistung. insbesondere ist walk3® in diesen Fällen zur Beseitigung von Mängeln erst verpflichtet wenn der Kunde ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

d) walk3® steht das Recht zu Forderungen aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an einen Dienstleister abzutreten, ohne dazu verpflichtet zu sein. Im Fall der Abtretung erfolgt der Einzug der Forderungen durch den jeweiligen Dienstleister. Dem Kunden steht kein Widerspruchsrecht einer Abtretung zu.

e) Ist das vereinbarte Entgelt aus a) aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband reduziert, mit dem walk3® eine Kooperation eingegangen ist, so steht dem Kunden diese Reduzierung nur so lange zu, wie dieser Mitglied in diesem Verein oder Verband ist. Endet seine Mitgliedschaft in dem Verein oder Verband, so hat der Kunde dieses der walk3® unverzüglich anzuzeigen. Mit dem Zeitpunkt der Beendigung seiner Mitgliedschaft verliert der Kunde den Anspruch auf die Reduzierung des Entgeltes, ohne dass dieses das Vertragsverhältnis zwischen walk3® und dem Kunden berührt.
walk3® kann jederzeit einen gültigen Nachweis des Kunden über die Mitgliedschaft verlangen.

f) walk3® ist jederzeit berechtigt den Preis für das Gebuchte Paket (Grundpreis) anzupassen. Preisanpassungen des Grundpreises bis zu 10% pro Jahr gelten als vereinbart. Ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht erst bei Preisanpassungen von mehr als 10% pro Jahr.

g) Alle Zusatzleistungen die walk3® erbringt werden nach dem in der aktuellen Preisliste festgelegten Tarif abgerechnet.

h) Im Grundpreis ist der Rechnungsversand per Email enthalten. Wünscht der Kunde einen Rechnungsversand per Post so wird durch walk3® 1 Euro pro Rechnung berechnet.

11. Kündigung
a) Während der Laufzeit ist der Vertrag aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit kündbar, dies gilt auch im Verlängerungszeitraum. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

b) Gerät der Kunde mit einem Betrag, der 25% eines nach diesem Vertrag geschuldeten jährlichen Entgeltes entspricht, in Verzug, so ist walk3® berechtigt, den Vertrag fristlos, außerordentlich zu kündigen. Gesetzliche Pflichten zur Mahnung des Kunden bleiben hiervon unberührt. Im Fall der fristlosen Kündigung durch walk3® ist der Kunde verpflichtet, walk3® den wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern der Kunde die Kündigung zu vertreten hat. Als Schadenersatz kann walk3® unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 65% der jährlichen Entgelte, die bis zum Ablauf der Laufzeit oder bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt noch ausstehen, abgezinst mit dem gültigen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, ohne Nachweis verlangen. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die hiermit vereinbarte Pauschale.

12. SCHUFA-Klausel

a) Unabhängig von dem umseitig beschriebenen Informationsaustausch zwischen walk3® und der Schufa Holding AG wird walk3® der Schufa auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung der betroffenen Interessen zulässig ist. Der Kunde willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige Schufa übermittelt werden. Der Kunde kann Auskunft bei der Schufa hinsichtlich der es selbst betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das Schufa Auskunfts- und Score Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der Schufa lautet: Schute Holding AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden.

b) Der Kunde stimmt im Bedarfsfall der Einholung einer Bankauskunft zu.

13. Nebenabreden und Änderungen / Schriftformerfordernis
In jedem Fall bedürfen Nebenabreden und Änderungen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Unberührt bleibt der Vorrang individueller Vertragsabreden im Sinne von § 305b BGB. Andere Personen als der/die Geschäftsführer/in von walk3® sind nicht befugt, Nebenabreden und Änderungen zu diesem Vertrag vorzunehmen oder zu treffen.

14. Gerichtsstand
Sind sowohl walk3® als auch der Kunde Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand bei Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Lemgo und bei Zuständigkeit der Landgerichte das Landgericht Detmold vereinbart.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
Inhalt ergibt sich ergibt sich aus der Anmeldung und dem Profilbogen. Ereignisse höherer Gewalt, die der walk3® ihre Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die walk3®, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die walk3® ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes zu unterrichten.

Leopoldshöhe 01.02.2016