Schriften, Skripte, Karten oder Videos, die eine Website von fremden Servern lädt, übertragen die IP-Adresse jedes Besuchers an Dritte. Das Landgericht München I hat 2022 entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung das Persönlichkeitsrecht verletzt, weil sich die Schriften ohne Verbindung zu Google einbinden lassen. Die technische Lösung ist einfach: Schriften lokal auf dem eigenen Server, fremde Dienste erst nach einem Klick.
Was die Gerichte entschieden haben
- LG München I, Endurteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20: Die Weitergabe der dynamischen IP-Adresse an Google beim Laden von Google Fonts ohne Einwilligung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die DSGVO. Ein berechtigtes Interesse besteht nicht, weil die Schrift auch ohne Verbindung zu Google-Servern genutzt werden kann. Das Gericht sprach Unterlassung, Auskunft und 100 € Schadensersatz zu.
- LG München I, Urteil vom 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22: Massenabmahnungen, die mit Crawlern erzeugt wurden, sind nach Berichten rechtsmissbräuchlich; ein Anspruch besteht dann nicht.
- In Österreich hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien im Musterverfahren laut Wirtschaftskammer Rechtsmissbrauch angenommen (Meldung vom 14.01.2026); das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Abmahnwelle ist abgeflaut, das Grundproblem nicht: Jede Verbindung zu einem fremden Server beim Seitenaufruf ist eine Datenübertragung, die erklärt und begründet werden muss.
Wo Fremdaufrufe typischerweise stecken
- Schriften von Google Fonts oder Adobe Fonts, oft über das Theme oder einen Page-Builder
- Eingebettete Karten (Google Maps), Videos (YouTube, Vimeo), Social-Media-Beiträge
- Skripte und Stilvorlagen von CDNs (jsDelivr, cdnjs, unpkg)
- WordPress-eigene Aufrufe: Emoji-Skript, Gravatar-Bilder, oEmbed
- Terminbuchung, Chat-Widgets, Bewertungssiegel, Tracking
So arbeiten wir bei jeder Website und jedem Shop
- Wir rufen jede Seitenart auf Rechner und Handy auf und schneiden den Netzverkehr mit. Jeder Host außer der eigenen Domain ist ein Befund.
- Schriften binden wir als WOFF2-Datei vom eigenen Server ein, mit einer Lizenz, die das erlaubt. Skripte kommen aus dem Theme statt vom CDN.
- Karten, Videos und Buchungstools laden erst, wenn der Besucher sie aktiv anklickt (Zwei-Klick-Lösung).
- In WordPress schalten wir Emoji-Skript, Gravatar und die oEmbed-Autoerkennung ab.
- Nach dem Umbau schneiden wir als Nachweis noch einmal mit und dokumentieren das Ergebnis mit Datum.
Diese Website lädt beim Aufruf nur Dateien von der eigenen Domain; die Terminbuchung erscheint erst nach einem Klick.
Häufig kommt der Fremdaufruf aus dem Theme oder einer Erweiterung. Wir beraten Sie, ob sich die Erweiterung datensparsam einstellen lässt oder ersetzt werden sollte, bauen die Änderung zuerst im Testsystem ein und prüfen sie danach mit einem neuen Mitschnitt. Für Ihre Website übernehmen wir die Prüfung in der Website-Betreuung; wenn bereits ein Schreiben eingegangen ist, hilft die Soforthilfe mit einer technischen Prüfung.
Wir helfen dabei
Website auf Fremdaufrufe prüfen lassen
Wir schneiden den Netzverkehr Ihrer Website mit, binden Schriften lokal ein und stellen Karten und Videos auf Zwei-Klick um. Ab dem Paket Plus gehört die Prüfung auf Datenabflüsse an fremde Server zur Website-Betreuung; wir beraten Sie und setzen die Änderungen um.
Quellen
- LG München I, Endurteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20: gesetze-bayern.de, abgerufen 15.10.2026.
- Bericht zu LG München I, Urteil vom 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22: der-betrieb.de, abgerufen 15.10.2026.
- WKO zum Musterverfahren in Österreich: wko.at, abgerufen 15.10.2026.
Dieser Beitrag erklärt, dass sich etwas ändert und wen es betreffen kann. Er ist keine Rechtsberatung. Was für Ihre Website konkret gilt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; die technische Umsetzung übernehmen wir.

