Black Friday fällt 2026 auf Freitag, den 27. November, Cyber Monday auf den 30. November. Wer in dieser Zeit mit einer Preisermäßigung wirbt, muss nach § 11 PAngV den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Nach dem EuGH wird auch eine Prozentangabe auf Grundlage dieses Preises berechnet. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der 30-Tage-Preis klar erkennbar und gut lesbar angegeben wird; eine Fußnote am Seitenende reichte ihm nicht.
Die Termine 2026
Black Friday ist der Freitag nach dem amerikanischen Thanksgiving. Thanksgiving ist dort gesetzlich der vierte Donnerstag im November (5 U.S.C. § 6103), 2026 also der 26.11. Wer eine ganze Black Week plant, sollte die Preise der 30 Tage davor schon jetzt im Blick haben.
Die 30-Tage-Regel nach § 11 PAngV
Wer gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er in den 30 Tagen vor der Ermäßigung von Verbrauchern verlangt hat (§ 11 Abs. 1 PAngV). Die Vorschrift setzt Art. 6a der Preisangaben-Richtlinie 98/6/EG um. Nach dem Händlerbund betrifft das Streichpreise, „statt“-Preise und Prozentangaben wie „-30 %“.
Die Verordnung nennt zwei Ausnahmen (§ 11 Abs. 4 PAngV):
- individuelle Preisermäßigungen;
- Ware, die schnell verdirbt oder nur kurz haltbar ist, wenn der Preis deshalb gesenkt wird und das für Verbraucher erkennbar ist.
Für schrittweise Senkungen gilt eine Sonderregel: Fällt der Preis ohne Unterbrechung in mehreren Stufen, darf während der ganzen Aktion der niedrigste Preis vor Beginn der ersten Stufe genannt werden (§ 11 Abs. 2 PAngV).
So muss der 30-Tage-Preis zu sehen sein
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 183/24
Im Fall eines Lebensmittel-Discounters stand der 30-Tage-Preis nur in einer kleinen Fußnote am Seitenende, erreichbar über eine hochgestellte Ziffer am Preis. Das reichte dem Bundesgerichtshof nicht.
Preisangaben müssen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. Fehlt der 30-Tage-Preis in dieser Form, wird Verbrauchern eine wesentliche Information vorenthalten (§ 5a UWG in Verbindung mit § 5b Abs. 4 UWG).
Worauf sich Prozentangaben beziehen
Der Europäische Gerichtshof hat am 26.09.2024 im Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd entschieden (C-330/23). Eine Preisermäßigung, die als Prozentsatz oder als Werbeaussage wie „Preis-Highlight“ bekannt gegeben wird, ist auf Grundlage des niedrigsten Preises der mindestens 30 Tage davor zu bestimmen. Den 30-Tage-Preis nur zusätzlich zu nennen, genügt danach nicht.
Wie das aussehen kann, zeigt ein Black-Friday-Fall vor dem Oberlandesgericht Köln.
Urteil vom 13.02.2026, 6 UKl 4/25, rechtskräftig
Ein Onlinehändler warb unter „Black Friday Special“:
- groß mit „-20%“ und 143,29 € statt 179,90 €,
- darunter: „30-Tage-Bestpreis: 152,92 € (-6%)“,
- hervorgehoben war die Ermäßigung gegenüber dem Streichpreis.
Das Gericht verlangte eine transparentere Darstellung, weil die vielen Preisangaben verwirren, statt zu informieren. Es stützte sich dabei auf die Grundsätze des EuGH.
Was unter die Regel fällt und was offen ist
- Rabattcodes, die erst im Warenkorb abgezogen werden, fallen nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei ebenfalls unter § 11 PAngV, wenn der Code allgemein bekannt gegeben wird. Personalisierte Codes sind dagegen individuelle Ermäßigungen.
- Rabatte auf das ganze Sortiment oder eine Kategorie („20 % auf alles“) sind nach derselben Quelle erfasst. Es zählt der 30-Tage-Preis jedes einzelnen Produkts.
- Allgemeine Aussagen ohne messbare Ermäßigung wie „Sale“ und Zugaben wie „Kaufe 3, zahle 2“ fallen nach dieser Einschätzung nicht unter die Angabepflicht. Irreführen dürfen sie trotzdem nicht.
- Ob die durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers eine Preisermäßigung im Sinne von § 11 PAngV ist, bleibt umstritten. Das OLG Köln hat das für einen Prospekt verneint, weil der Bezug zur UVP gut sichtbar war (Urteil vom 15.05.2026, 6 U 92/25). Das Landgericht Köln hatte in derselben Sache noch anders entschieden. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen, eine Entscheidung haben wir bis zum 16.10.2026 nicht gefunden.
Countdown, knappe Ware und Mondpreise
Neben der Preisangabenverordnung gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Schwarze Liste
Die „schwarze Liste“ im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG verbietet ohne Einzelfallprüfung die unwahre Angabe, eine Ware sei nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um Verbraucher zu einer sofortigen Entscheidung zu veranlassen (Nr. 7).
Lockangebote
Ebenfalls auf der Liste stehen Lockangebote: Wer Gründe für die Annahme hat, dass er die beworbene Ware nicht für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitstellen kann, muss darüber aufklären. Bei einer Bevorratung von weniger als zwei Tagen muss der Händler beweisen, dass sie angemessen war (Nr. 5).
Knappheit
Falsche Angaben zur Verfügbarkeit, etwa ein erfundenes „nur noch 2 Stück“, können als Irreführung über ein wesentliches Merkmal unlauter sein (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
Mondpreise
Für Mondpreise sieht das Gesetz eine Vermutung vor. Wird mit einer Preissenkung geworben und der alte Preis nur unangemessen kurz verlangt, wird vermutet, dass die Werbung irreführt. Ist streitig, wie lange der Preis galt, muss der Händler das beweisen (§ 5 Abs. 5 UWG).
Bei Countdown-Uhren urteilen die Gerichte bisher uneinheitlich. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
| Gericht | Datum und Aktenzeichen | Fall | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Landgericht Frankfurt am Main | Urteil vom 23.10.2025, 2-03 O 359/24 | Derselbe Tarif war nach Ablauf weiter buchbar. | Countdown irreführend |
| Landgericht Deggendorf | Urteil vom 27.03.2026, 1 HK O 6/25 | Nach Ablauf der Countdown-Uhr blieb der Preis gleich. | Keine Täuschung, weil die Uhr nur die Gültigkeit des aktuellen Preises anzeige |
Darf man „Black Friday“ in der Werbung verwenden?
Um die deutsche Wortmarke „Black Friday“ wurde jahrelang gestritten.
- Löschung für Elektronik und Werbung 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof die Löschung für Einzelhandel mit Elektronik und für Werbedienstleistungen (Beschluss vom 27.05.2021, I ZB 21/20).
- Verfall für die übrigen Waren Für die übrigen Waren und Dienstleistungen erklärte das Kammergericht Berlin die Marke mit Wirkung ab dem 25.04.2019 für verfallen (Urteil vom 14.10.2022, 5 U 46/21).
- Beschwerde zurückgewiesen Die Nichtzulassungsbeschwerde der Inhaberin wies der Bundesgerichtshof am 29.06.2023 zurück (I ZR 184/22). Nach Darstellung der IT-Recht Kanzlei muss die Marke damit vollständig aus dem Register gelöscht werden.
Für andere Kennzeichen mit diesem Begriff sagen diese Verfahren nichts.
Seit 2026 neu im Shop
Zwei Pflichten sind dieses Jahr hinzugekommen und sollten vor dem Aktionsgeschäft stehen.
- Seit dem 19.06.2026 brauchen Onlineshops in Deutschland die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB, in Österreich gilt sie seit dem 01.10.2026. Details stehen in unserem Beitrag zum Widerrufsbutton im Onlineshop.
- Seit dem 27.09.2026 gehört der EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung in jeden Shop, der an Verbraucher verkauft; bei Herstellergarantien über zwei Jahre kommt das GARAN-Label hinzu (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Art. 246a § 1 EGBGB). Mehr dazu im Beitrag zum EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label.
Wir helfen dabei
Widerrufsbutton und Gewährleistungshinweis vor der Aktion einbauen
Wir beraten Sie zur technischen Umsetzung und bauen fehlende Punkte vor dem Aktionsgeschäft in einer Kopie Ihres Shops ein, geprüft auf Rechner und Handy.
Österreich und die Schweiz
Österreich (PrAG)
In Österreich regelt § 9a Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) die Frage. Wer bei Sachgütern eine Ermäßigung in Beträgen oder Prozenten bekannt gibt, nennt den niedrigsten Preis, der in den 30 Tagen davor im selben Vertriebskanal mindestens einmal verlangt wurde. Ist eine Ware kürzer als 30 Tage erhältlich, zählt der niedrigste Preis seit Verkaufsbeginn (§ 9a Abs. 2 PrAG).
Schweiz (PBV)
Die Schweiz hat eigene Regeln in der Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Einen Vergleichspreis darf ein Anbieter seit dem 01.01.2025 auf zwei Wegen nennen (Art. 16 Abs. 1 Bst. a PBV). Hat er die Ware bis unmittelbar vor der Aktion zum Vergleichspreis angeboten, darf er diesen nur halb so lange zeigen, wie er ihn verlangt hat, und höchstens zwei Monate (Art. 16 Abs. 3 PBV). Galt der Vergleichspreis mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage, darf er ihn zeitlich unbegrenzt und für alle folgenden Preissenkungen verwenden.
Die Wirtschaftskammer Österreich beschreibt die Folge für Prozentangaben so: „minus 70 %“ ist nur zulässig, wenn der Preis gegenüber dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage tatsächlich um 70 % gesenkt wurde.
Checkliste für die Vorbereitung im Shop
- Preisverlauf jedes Artikels für die 30 Tage vor der Aktion sichern, auch für Varianten und je Vertriebskanal. Ohne diese Daten lässt sich der Referenzpreis weder richtig angeben noch später belegen.
- Shopware 6 hat seit Version 6.4.10 eigene Felder für den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (brutto und netto). Sie werden von Hand, per Massenbearbeitung oder über die API gefüllt; eine automatische Preishistorie baut Shopware nach eigener Aussage nicht ein. In der Storefront erscheint der Wert neben dem reduzierten Preis in Listing, Produktseite und Warenkorb.
- WooCommerce kennt im Produkt den regulären Preis und den Angebotspreis. Ein Feld für den 30-Tage-Preis nennt die Produktdokumentation nicht. Dafür gibt es Erweiterungen, deren Rechenweg Sie vor der Aktion an einigen Artikeln nachprüfen sollten.
- Prozent-Badges im Theme und in Bannern mit dem 30-Tage-Preis nachrechnen und prüfen, aus welchem Preis die Vorlage den Wert bildet.
- Rabattcodes im Testsystem durchspielen: Gültigkeit und Ablaufzeit, Kombination mit anderen Aktionen, Versandkosten, Teilretoure.
- Countdowns nur mit echtem Ende einsetzen und nach Ablauf auch wirklich den Preis oder das Angebot ändern.
- Lagerbestand und Bestandsanzeige abgleichen, damit „nur noch wenige“ stimmt und beworbene Artikel nicht nach Stunden ausverkauft sind.
- Vor dem Ansturm einen Lasttest auf einer Kopie des Shops fahren und Caching, Suche, Kasse und Zahlungsarten unter Last prüfen. Plugin- und Theme-Updates erledigen Sie besser vorher und nicht in der Aktionswoche.
- Widerrufsbutton und Gewährleistungshinweis auf Handy und Rechner noch einmal ansehen, auch mit eingeblendeten Aktionsbannern.
Wo die Preisangabe oder ein Countdown eine Erweiterung braucht, beraten wir bei der Auswahl, richten sie im Testsystem ein und rechnen die Preise an einigen Artikeln nach, bevor die Aktion startet. Ob eine bestimmte Preisdarstellung rechtlich trägt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Preisfelder, Rabattcodes, Aktionsbanner und Bestandsanzeige sehen wir uns auf Wunsch in einer Kopie Ihres Shops an und sagen Ihnen, was vor der Aktion noch zu tun ist. Gutscheine, Aktionen und Banner anzulegen gehört zu den typischen Aufgaben unserer Onlineshop-Betreuung.
Häufige Fragen
Gilt die 30-Tage-Regel auch für Dienstleistungen?
§ 11 Abs. 1 PAngV spricht von der Preisermäßigung „für eine Ware“. Ob Ihr Angebot darunter fällt und welche anderen Vorgaben gelten, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Rechtsberatung. Irreführende Preiswerbung ist nach § 5 UWG auch bei Dienstleistungen unzulässig.
Reicht ein Sternchen mit Hinweis im Kleingedruckten?
Im Fall des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2025 reichte eine hochgestellte Ziffer mit Fußnote am Seitenende nicht aus. Der 30-Tage-Preis muss klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden.
Ich verkaufe auch in die Schweiz. Gelten dort die deutschen Regeln?
Für Preisangaben gegenüber Konsumenten in der Schweiz gilt die Preisbekanntgabeverordnung mit ihren eigenen Fristen. Wie Sie beide Regelwerke in einem Shop abbilden, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; technisch geht das zum Beispiel über getrennte Verkaufskanäle.
Quellen
- § 11 PAngV: gesetze-im-internet.de, abgerufen 16.10.2026.
- EuGH, Urteil vom 26.09.2024, C-330/23, ECLI:EU:C:2024:804: curia.europa.eu; Zusammenfassung der Pressemitteilung Nr. 152/2024: otto-schmidt.de, abgerufen 16.10.2026.
- BGH, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 183/24, Pressemitteilung Nr. 184/2025: bundesgerichtshof.de, abgerufen 16.10.2026.
- OLG Köln, Urteil vom 13.02.2026, 6 UKl 4/25: verbraucherzentrale.nrw, abgerufen 16.10.2026.
- OLG Köln, Urteil vom 15.05.2026, 6 U 92/25: lto.de, abgerufen 16.10.2026.
- Händlerbund, Ratgeber Streichpreise (Stand 17.08.2026): haendlerbund.de, abgerufen 16.10.2026.
- IT-Recht Kanzlei, FAQ zu Preisermäßigungen nach der PAngV (Stand 28.04.2025): it-recht-kanzlei.de, abgerufen 16.10.2026.
- UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3 und § 5: gesetze-im-internet.de (Anhang) und gesetze-im-internet.de (§ 5), abgerufen 16.10.2026.
- LG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.10.2025, 2-03 O 359/24: lto.de, abgerufen 16.10.2026.
- LG Deggendorf, Urteil vom 27.03.2026, 1 HK O 6/25: it-recht-kanzlei.de, abgerufen 16.10.2026.
- Marke „Black Friday“: BGH, Beschluss vom 27.05.2021, I ZB 21/20, bei lto.de; KG Berlin, 5 U 46/21, und BGH, I ZR 184/22, bei it-recht-kanzlei.de, abgerufen 16.10.2026.
- § 356a BGB: gesetze-im-internet.de, abgerufen 16.10.2026.
- § 9a PrAG (Österreich): ris.bka.gv.at; WKO zu § 9a PrAG: wko.at, abgerufen 16.10.2026.
- PBV (Schweiz, SR 942.211), Änderung vom 30.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025: admin.ch; SECO-Informationsblatt zum Selbstvergleich: seco.admin.ch, abgerufen 16.10.2026.
- Thanksgiving: 5 U.S.C. § 6103(a): law.cornell.edu, abgerufen 16.10.2026.
- Shopware 6.4.10, Release News April 2022: shopware.com; WooCommerce, Produkt anlegen: woocommerce.com, abgerufen 16.10.2026.
Dieser Beitrag erklärt, was für Rabattaktionen gilt und wen es betreffen kann. Er ist keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Shop konkret zu tun ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; die technische Umsetzung übernehmen wir.

